Bachelorarbeit

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Thema und Betreuung

Inhalt der Bachelorarbeit ist ein Thema aus dem Fachpraktikum oder ein frei gewähltes. Zur Erstbetreuung können Sie nur amtierende Professoren und Professorinnen der HTW Berlin vorschlagen. Sie müssen das Thema also mit der Erstbetreuerin bzw. dem Erstbetreuer besprechen. Der Vorschlag für das Thema wird auf dem Anmeldeformular durch die Unterschrift des Erstbetreuers bzw. der Erstbetreuerin bestätigt. Zweitbetreuende müssen mindestens den Studienabschluss – akademischen Grad – haben den Sie erwerben/ erhalten möchten. Zudem sollten auch Zweitbetreuende das Anmeldeformular unterschreiben. Bei fehlenden Angaben entscheidet der Prüfungsausschuss ohne Sie nochmals zu kontaktieren. Es ist also so: Der Prüfungsausschuss legt immer das Thema und die Betreuenden fest, wobei dieser Ihren Vorschlag – wenn der Vorschlag von einer Professorin oder einem Professor des Studiengangs bestätigt ist – in der Regel berücksichtigt.  

Sie können Ihre Bachelorarbeit auch in einem Unternehmen schreiben, um wichtige Kontakte zu knüpfen und sich ggf. für den späteren Berufseinstieg zu empfehlen. Der Zweitprüfer wird dann i.Allg. Ihr Betreuer im Unternehmen sein.

Gruppenarbeiten

Gruppenarbeiten mit bis zu drei Personen sind möglich, solange der Beitrag jedes Einzelnen klar zu erkennen und individuell zu beurteilen ist. 

Anmeldung

Sie müssen ihre Bachelorarbeit anmelden (=Antrag auf Zulassung). Dafür gelten je nach PO unterschiedliche Fristen:

  • Studierende gemäß der PO 2014: Das Ende der 3. Woche des 7. Studienplansemesters [bzw. des Semester in dem Sie die Bachelorarbeit schreiben wollen].
  • Studierende gemäß der PO 2017: 15. Oktober für das Wintersemester; 15. April für das Sommersemester.
  • Studierende gemäß der PO 2006: Anfang Dezember für den Bearbeitungsbeginn zu Beginn des SS bzw. Anfang Juni für den Bearbeitungsbeginn zu Beginn des WS. Das genaue Datum wird auf der Seite des akademischen Kalenders der HTW unter „Anträge auf Zulassung zur Bachelor- und Masterarbeit“ veröffentlicht. Zudem müssen Sie zum Zeitpunkt der Antragstellung 140 LP erreicht haben.

Wenn Sie diese Frist nicht einhalten, dann können Sie grundsätzlich nicht zugelassen werden.

Der Antrag auf Zulassung soll über Moodle erfolgen. Nachdem Sie das Thema mit dem Erstbetreuer besprochen haben und den Zweitprüfer gefragt haben, gehen Sie auf die folgende Moodle-Seite https://moodle.htw-berlin.de/enrol/index.php?id=43522. Dort können Sie dann den Antrag elektronisch abgeben.

Zulassungsvoraussetzungen und Zulassung

 

Zur Bachelorarbeit werden Sie zugelassen, wenn Sie alle Module aus den ersten drei Semestern erfolgreich abgeschlossen haben und 175 Leistungspunkte der ersten sechs Studienplansemester erfolgreich erreicht haben. Sie können auch dann zugelassen werden, Sie alle Module aus den ersten drei Semestern erfolgreich abgeschlossen haben und Sie zudem:

  • Module im Gesamtumfang von bis zu zehn Leistungspunkten noch nicht erfolgreich abgeschlossen haben und
  • der erfolgreiche Abschluss sämtlicher Module im Semester, in dem die Bachelorarbeit geschrieben wird, möglich und zu erwarten sind und
  • Art und Umfang der noch fehlenden Modulprüfungen die Anfertigung der Bachelorarbeit fachlich und zeitlich nicht wesentlich beeinträchtigen.

Beachten Sie, dass Sie alle Module aus den ersten drei Semestern erfolgreich abgeschlossen haben müssen; das gilt insbesondere für die AWE Module! Sie müssen vor der Antragstellung prüfen, ob alle erbrachten oder anerkannten Leistungen im LSF tatsächlich verbucht sind. Die Leistungen müssen der Prüfungsverwaltung zu dem Zeitpunkt, zu dem die Zulassungsvoraussetzungen geprüft werden (also kurz nach der Antragstellung), unbedingt bekannt sein. Etwaige Lücken oder Fehler müssen Sie vorher und unverzüglich beheben. Dazu setzen Sie sich mit der Prüfungsverwaltung in Verbindung und legen entsprechende Belege vor. Sie können grundsätzlich nicht nachträglich zugelassen werden. Auch dann nicht, wenn bestimmte Leistungen nachträglich – aber zu spät – erfasst werden.

Die Zulassungen gemäß der PO 2014/2017 erfolgen – wenn die oben genannten Voraussetzungen erfüllt sind – bis zum Ende der 9. Woche des 7. Fachsemesters. Das ist auch der Beginn der Bearbeitungszeit. Sie bekommen die Zulassung per Einschreiben. Stellen Sie sicher, dass die HTW Ihre korrekte Anschrift hat.

Studierende der PO 2006 werden zu Beginn des Semesters zugelassen, wenn die in dieser PO genannten Voraussetzungen (140 LP) zum Zeitpunkt der Antragsstellung erfüllt waren!   

Verlängerung der Bearbeitungszeit

Mit der Zulassung bekommen Sie auch die eine Belehrung (ein Merkblatt) über das Verfahren bei Verlängerung der Bearbeitungszeit aus gesundheitlichen Gründen. Diese müssen Sie unbedingt und genau beachten. Solche Anträge stellen Sie stets bei der Fachbereichsverwaltung des FB 4 (z. Hd. Frau Kießling). Sie verwenden dazu immer das Formular für Verlängerungsantrag. Sie müssen den Verlängerungsantrag unverzüglich innerhalb von 3 Werktagen stellen. Unverzüglich bezieht sich auf dem Zeitpunkt, zudem der Grund für die Verlängerung eingetreten ist. „Aufgehobene“ Krankschreibungen werden grundsätzlich nicht anerkannt. Originale – die sie aber vorher kopieren sollten – geben Sie persönlich in der Fachbereichsverwaltung ab, oder Sie schicken diese der Fachbereichsverwaltung des FB 4 (z. Hd. Frau Kießling) per Post. Zur Fristwahrung müssen Sie den Antrag auf Verlängerung der Bearbeitungszeit mit dem Attest (Krankenschein) im Original innerhalb von 3 Werktagen seit Feststellung der Krankheit durch die Ärztin bzw. den Arzt in der FB-Verwaltung einreichen (der Poststempel ist ausreichend). 

Die Bearbeitungszeit wird auch verlängert, wenn Sie nachweislich Ihr Kleinkind betreuen müssen, weil es krank ist und nicht in die Kita bzw. zur Tagesmutter gehen kann. Wie oben gilt: Sie müssen den Verlängerungsantrag unverzüglich innerhalb von 3 Werktagen stellen. Unverzüglich bezieht sich auf den Zeitpunkt, zu dem der Grund für die Verlängerung eingetreten ist. „Aufgehobene“ Krankschreibungen werden grundsätzlich nicht anerkannt. Originale – die sie aber vorher kopieren sollten – geben Sie persönlich in der Fachbereichsverwaltung ab, oder Sie schicken diese der Fachbereichsverwaltung des FB 4 (z. Hd. Frau Kießling) per Post.

Die Bearbeitungszeit kann auch aus anderen Gründen verlängert werden (= Verlängerung der Bearbeitungszeit nach RPO). Beispiel 1: Sie müssen ihr Kleinkind betreuen, da Sie (noch) keinen Kitaplatz/Tagesmutter haben und der Partner vollzeitbeschäftigt ist. Beispiel 2: Sie haben ein anerkanntes Handicap. Beispiel 3: Ferienzeit des 2. Prüfers im Unternehmen. Beispiel 4: Daten werden nicht wie eigentlich vereinbart rechtzeitig zur Verfügung gestellt. Solche Anträge geben Sie nach einer entsprechenden Beratung mit dem Prüfungsausschussvorsitzenden mit den entsprechenden Belegen zeitgleich mit dem Antrag auf Zulassung direkt den Prüfungsausschussvorsitzenden, wobei Sie das Formular für Verlängerungsantrag verwenden. Sie müssen den Verlängerungsantrag aber unbedingt unverzüglich nach dem Eintreten des Grundes stellen.  

Regelmäßig kommt es zu Missverständnissen, wenn die Bearbeitungszeit wegen Erkrankung um kumuliert mehr als 14 Tagen verlängert werden soll. Beachten Sie in diesem Fall insbesondere die Hinweise des PA Vorsitzenden.

Irregulärer Beginn der Bearbeitungszeit

Sie können in begründeten Fällen einen besonderen Beginn der Bearbeitungszeit beantragen. Dieser Wunsch muss auf dem Anmeldeformular auf der zweiten Seite an der entsprechenden Stelle angegeben sein. Sie fügen dem Antrag auf Zulassung einen formlosen Antrag für den Prüfungsausschuss mit der Begründung für den geänderten Bearbeitungsbeginn und ggf. einer Bestätigung der Firma bei. Nachträglich kann ein irregulärer Beginn der Bearbeitungszeit grundsätzlich nicht genehmigt werden.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer der Bachelorarbeit umfasst maximal 10 Wochen (entsprechen 12 Leistungspunkten). 

Abgabe

Sie müssen fristgerecht folgendes abgeben (bzw. per Post einreichen – hier zählt der Poststempel).

  • Die Bachelorarbeit – einschließlich der eidesstattlichen Erklärung bzw. der Eigenständigkeitserklärung – ist in 3-facher Ausfertigung (auch bei Sperrvermerk)
  • Zwei CDs mit elektronischen Fassungen der Arbeit. Auf diesen CDs befinden sich gegebenenfalls auch Codes und Daten. Was Sie außer der Druckfassung in elektronischer Form abgeben müssen, müssen Sie mit den Prüferinnen bzw. Prüfern klären.
  • Außerdem sind eine Kopie der Eigenständigkeitserklärung und eine Kopie des Deckblattes einzureichen. 

Rückgabe des Themas

Das Thema einer Bachelorarbeit kann nur einmal und nur innerhalb der ersten vier Wochen der Bearbeitungszeit zurückgegeben werden. Dafür müssen Sie dieses Formular verwenden: Antrag auf Themenrückgabe [PDF] Beachten Sie, dass Sie sofort mit einem neuen Thema beginnen müssen. Das neue Thema muss innerhalb von 4 Wochen abgegeben werden, andernfalls weist Ihnen der Prüfungssauschuss ein neues Thema sowie Betreuer ohne weitere Rücksprache zu. 

 

Thema der Abschlussarbeit ändern

Auch wenn Sie bereits zur Abschlussarbeit zugelassen sind, können Sie das Thema geringfügig ändern. Reichen Sie beim Prüfungsausschuss einen Antrag auf Titeländerung der Abschlussarbeit [PDF] ein.